Das sicherheitspolitische Umfeld der Europäischen Union - Risiken und Herausforderungen
In: Beiträge zur Sicherheitspolitik
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In: Beiträge zur Sicherheitspolitik
World Affairs Online
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 235-267
Der Verfasser analysiert die Berichte der Europäischen Kommission 2003 und 2004 über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt. Dabei werden Demokratie und Verfassung, völkerrechtliche Verträge, internationale Abkommen und innerstaatliches Recht, rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechtssituation, Grundrechte und Grundfreiheiten, Religionsfreiheit und Minderheitsrechte thematisiert. Es wird festgestellt, dass die Türkei in ihrem politischen Reformprozess erhebliche Fortschritte erzielt hat, vor allem durch weitreichende Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Allerdings sind weder das Vereinsgesetz, das neue Strafgesetzbuch noch das Gesetz über die zweitinstanzlichen Berufungsgerichte in Kraft getreten. Darüber hinaus ist die Strafprozessordnung, die Gesetzgebung zur Schaffung einer Kriminalpolizei und das Gesetz über Strafvollzug und Maßregeln noch zu verabschieden. Die Türkei bemüht sich nachdrücklich um die wirksame Umsetzung dieser Reformen. Gesetzgebung und Umsetzungsmaßnahmen müssen, so der Autor, trotzdem weiter gefestigt und ausgedehnt werden. Dies ist vor allem im Bereich der Menschenrechte, der Grundrechte wie Meinungs- und Religionsfreiheit, Frauenrechte und Gewerkschaftsrechte sowie Minderheitenrechte notwendig. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die Unumkehrbarkeit des Reformprozesses und seine Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Grundfreiheiten, sich über einen längeren Zeitraum bestätigen muss. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Türkei die politischen Kriterien in ausreichendem Maß erfüllt habe, und die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfohlen. Als flankierende Maßnahmen schlägt die Kommission die laufende Überwachung des Reformprozesses und Maßnahmen wie die Aussetzung der Verhandlungen bei schwerwiegenden dauerhaften Verstößen gegen die Grundprinzipien der Union sowie Schutzklauseln vor. Als einzige zusätzliche Bedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird von der Europäischen Kommission festgelegt, dass die noch ausständigen legislativen Maßnahmen in Kraft treten bzw. noch verabschiedet werden. Sie macht jedoch die Aufnahme der Verhandlungen nicht von der Beseitigung der tatsächlich vorhandenen großen Zahl an Umsetzungsdefiziten, die selbst der Fortschrittsbericht der Kommission aufzeigt, abhängig. (ICG2)
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 40, Heft 3, S. 267-277
ISSN: 0048-1440
World Affairs Online
In: Global view: unabhängiges Magazin des Akademischen Forums für Außenpolitik, Heft 1, S. 4-7
ISSN: 1992-9889
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 169-180
Die Verfasser zeigen, dass es eine sehr lange Zeit - mehrere Jahrzehnte - dauern wird, bis die wirtschaftlich schwächeren Mitglieder annähernd das Niveau der EU-15 erreicht haben werden. Somit wird der EU-Haushalt in der Zukunft laufend vor neuen Herausforderungen stehen. Da die Haushaltssituation der EU schon heute äußerst angespannt ist, wird es vor allem im Agrar- und Strukturbereich zu Umverteilungen kommen müssen. Die Umverteilungen im Bereich der EU-Regionalhilfe sind bereits im Zusammenhang mit der großen EU-Erweiterung erheblich, da die Erweiterung das Wohlstandsgefälle und damit die Zahl der unter der 75%-Schwelle liegenden Regionen erheblich erhöht hat. Durch die Aufnahme der Türkei in die EU würden zahlreiche Regionen, die derzeit Strukturhilfe erhalten, infolge des starken Absinkens des durchschnittlichen BIP in der EU die Förderfähigkeit verlieren. Dies gilt nicht nur für Ostdeutschland, Spanien, Süditalien und Portugal, sondern auch für viele Regionen in den neuen EU -Staaten. Gleichzeitig mit einer Beschränkung des Agrarbudgets wird man immer mehr Mitglieder bedienen müssen. Die Nettozahlerstaaten der EU, die zunehmend mit ihrer eigenen Haushaltssituation erhebliche Schwierigkeiten haben, werden sich in Zukunft verstärkt für eine Beschränkung ihrer Zahlungen einsetzen und keine weiteren Erhöhungen hinnehmen wollen und können. Die Einführung einer Europasteuer werden sich auch die in vieler Hinsicht enttäuschten EU-Bürger nicht gerne gefallen lassen. Ihre Unterstützung für das Projekt der europäischen Integration ist jedoch sehr wichtig. Ebenso ist es notwendig, den Wirtschaftsstandort Europa zu fördern und nicht durch zusätzliche Steuern zu belasten. Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung weiterer Beitrittsländer wird darin gesehen, den bisherigen und zukünftigen Nettoempfängern die Transferzahlungen zu kürzen, also umzuverteilen. Hierbei erscheint es fraglich, ob dies im Sinne der Kohäsionspolitik zielführend ist beziehungsweise überhaupt politisch durchgesetzt werden kann. Es wird argumentiert, dass eine erfolgreiche Integration der Türkei in die EU unkalkulierbar hohe Finanzmittel für den Zeitraum mehrerer Generationen erfordert. Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Türkei werden früher oder später erhebliche Transferzahlungen notwendig sein, denn aus eigener Kraft wird die Türkei einen Anschluss an Europa kaum schaffen können. Die Türkei wird aufgrund ihrer Größe und wirtschaftlichen Rückständigkeit über Jahrzehnte hinweg den wichtigsten Nettoempfänger der EU darstellen und einen erheblichen Teil der Finanzmittel, die der EU zur Umsetzung ihrer Politiken zur Verfügung stehen, in Anspruch nehmen. Die Schwierigkeiten bezüglich der Verteilung der EU-Haushaltsmittel ist nur ein Aspekt von vielen. Die Risiken und möglichen negativen Auswirkungen für die EU überwiegen bei weitem die (keineswegs gesicherten) Vorteile einer Türkei-Mitgliedschaft. Der Beitritt der Türkei zur EU hat weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Europäischen Gemeinschaft und muss im Interesse nachkommender Generationen gut überlegt sein. Unvorsichtige Fehlentscheidungen der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden. Der gesamte Integrationsprozess in Europa wäre sonst ernsthaft gefährdet. (ICG2)
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 95-108
Die Autoren zeigen, dass die massiven Wirtschaftsentwicklungshilfen, die in den nächsten Jahren in die neuen EU-Länder werden fließen müssen, nicht allein wirtschaftlich rechtfertigbar sind. Sie bedürfen auch wiederum einer politischen Legitimation. Dies deshalb, weil den schrumpfenden sozialen Systemen in den alten EU-Ländern kein reines "Solidaritätsopfer" abverlangt werden kann, ohne politische Verwerfungen im Sinne der inneren Entfremdung und Fraktionierung zu riskieren. Diese zentrifugalen Spannungen kann man nur durch eine politische Vertiefung überwinden, sodass es sich um keine abstrakte, externe Fernsolidarität zwischen europäischen Nationalstaaten, sondern um eine interne Solidarität im Rahmen einer politischen Union handelt. Andernfalls sind die sozialen Belastungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte nicht zu meistern, ohne die Union politisch zu zerrütten, wenn nicht gar zu zerstören. Daher ist aus Gründen der binnenwirtschaftlichen Kohärenz eine politische Verdichtung der Union unerlässlich. Im Lichte des Anspruchs des Gelingens der europäischen politischen Integration stellen, so die Verfasser, eine rein rechtliche sui-generis-Konzeption verbunden mit Binnenmarkt- und Währungsordnung allein keine angemessenen Umsetzungsschritte dar. Was zum Gelingen eines solchen rechtlichen und wirtschaftlichen Projekts unabdingbar notwendig ist, ist ein "Volk" im politischen Sinne. Man kann etwa das viel beklagte, politische "Demokratiedefizit" der EU mit dem Umstand erklären, dass es ja auch noch kein politisches "Volk" in der EU gibt - und Demokratie ohne Demos ist nicht möglich. Was aber eine Bevölkerung bzw. 25 (2007: 27) Bevölkerungen zu "einem europäischen Volk" macht, das ist die als gemeinsam begriffene, europäische Identität. Diese lässt sich aber nicht (allein) über Binnenaffinitäten generieren, sondern bedarf immer auch des je Anderen, um das je eigene Selbst als ein solches zu begreifen. Diese Urdialektik des Selbst mag man leugnen, aus der Welt zu schaffen vermag man sie damit aber nicht. Man kann natürlich diese Notwendigkeit der differenzierenden Identitätsstiftung bestreiten und sich nach wie vor mit der Illusion einer multikulturellen Gesellschaft trösten - allein dagegen sprechen zwei Argumente: Zum einen findet multikulturelle Gesellschaft in Wahrheit nicht statt - und das, was wir in Westeuropa dafür halten, sind segmentelle, wenn auch medial lautstarke Oasen des nonkonformistischen Kleinstgruppenpartikularindividualismus, die bisher aufgrund ihrer gesellschaftlich peripheren Stellung bestenfalls toleriert, aber keinesfalls anerkannt wurden. Und zum zweiten lässt sich mit einem Minimum an geschichtlichem Bewusstsein jedenfalls nicht bestreiten, dass Europa, um "zu sich" zu kommen, nicht nur ein homogenes "Innen", sondern auch ein "Außen" braucht, um sich über diese Grenze letztlich auch selbst "definieren" zu können. Wer seine Grenzen nicht kennt, verfällt dem maßlos Formlosen, dem Einerlei, das letztlich nichts bedeutet. (ICG2)
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 155-168
Während die wirtschaftlichen Vorteile für die EU bescheiden sind, sind die Risiken und Schwierigkeiten zu bedeutend, um darüber hinwegzusehen. Die enormen Einkommensdifferenzen zwischen der Türkei und der EU werden über Jahrzehnte hinweg bestehen bleiben. Der Migrationsdruck wird dabei vor allem auf Deutschland, aber auch auf Österreich langfristig sehr hoch sein. Da das Ausbildungsniveau der türkischen Arbeitnehmer erheblich niedriger ist als in der EU, werden sie eine zusätzliche Belastung für den europäischen Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme bedeuten. Die Türkei wird aufgrund der Größe ihres Agrarsektors, der schwerwiegenden regionalen Disparitäten und wirtschaftlichen Rückständigkeit in jedem Fall umfangreiche Transferleistungen beanspruchen können. Es wird argumentiert, dass ein klarer Zielkonflikt zwischen lebenswichtigen politischen Ambitionen, was vor allem den Wirtschaftsstandort Europa und die Konsolidierung der Union betrifft, und dem Erweiterungswunsch besteht. Die Integration von wenig entwickelten Volkswirtschaften mit geringem institutionellem Niveau stellt eine Gefährdung für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes dar und behindert die Wettbewerbsfähigkeit. Als Opportunitätskosten müssen die zunehmenden Transferzahlungen im Zuge der laufenden Erweiterungen gesehen werden. Wichtige Ausgaben wie beispielsweise für Forschung, Bildung und Hochtechnologie sowie für andere wichtige Investitionen in den Wirtschaftsstandort Europa können nicht weiter ausgebaut werden. Mit dem Beitritt der Türkei wird es zu einer erneuten Umverteilung kommen. Den bisherigen Nettoempfängern werden die Transferzahlungen gekürzt werden müssen. Dies steht eindeutig in einem Zielkonflikt mit der derzeitigen Kohäsionspolitik und dem Ziel, die mittel- und osteuropäischen Länder erfolgreich in die EU zu integrieren. Um die Vorteile der ersten Erweiterung nützen zu können, sind noch enorme Herausforderungen zu bewältigen. Es wäre daher eine zeitlich längere Phase der Konsolidierung der EU für den Erfolg der großen Erweiterung dringend notwendig. Ein wichtiges Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion stellt eine stabile Wirtschaftsentwicklung mit nachhaltigem Wachstum und mehr Beschäftigung dar. Eine Voraussetzung dafür sind ausgeglichene Haushalte in den Mitgliedstaaten. Diese werden durch eine Mitgliedschaft der Türkei zusätzlich belastet werden, entweder in Form höherer Beitragsleistungen oder in Form von Umverteilungen. Gelingt es den Kernländern der EU nicht, ihre Innovationskraft zu erhöhen, werden sie im internationalen Wettbewerb und im Binnenmarkt verlieren. Langfristig werden sie dann auch nicht mehr bereit sein, den erhöhten Wettbewerbsdruck durch neue Mitgliedstaaten mitzufinanzieren. Das Projekt der europäischen Integration könnte ernsthaft gefährdet sein. Es wird die These vertreten, dass die Agrar-, Struktur- und Regionalpolitiken der EU im Falle eines Türkeibeitritts vor enormen Herausforderungen stehen. Aufgrund der aufgezeigten Problemstellungen der türkischen Wirtschaft wären höchstmögliche Transferzahlungen zugunsten der Türkei unumgänglich. Hierbei ist auch das sehr starke politische Gewicht der Türkei zu berücksichtigen. Die zukünftigen Auseinandersetzungen um die Verteilung der EU-Haushaltsmittel stellen keine guten Aussichten für die Europäische Union dar. Ob die EU über die notwendigen Ressourcen verfügt, um dem Land bei der Lösung seiner Probleme wirksam helfen zu können, ist zu prüfen. Was den Beitritt der Türkei zur EU betrifft, muss man sich sorgsam überlegen, ob die negativen Auswirkungen und Ungewissheiten nicht zu bedeutend sind, um darüber hinweg zu sehen. Eine Union, die aufgrund einer Überdehnung ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, nützt keinem etwas. (ICG2)
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 45-94
Die Verfasser gehen davon aus, dass die erweiterte Europäische Union nicht nur in einer schweren Krise ist: Sie steht an einer Wegscheide, die ein einfaches "Weiter so" und die Verdrängung von Problemen nicht mehr erlaubt. Wichtige Zukunftsfragen, wie die Finalität der Union, ihre Regierung und Demokratisierung, Identität und Grenzen, ihre Stellung und Rolle in der sich veränderten Welt, können nicht mehr aufgeschoben werden. Anzeichen für ein mutiges, radikales Überdenken dieser Fragen sind allerdings nicht sichtbar. Weder Vision noch Führungskraft zeichnen sich ab. Hoffnung für eine weiterhin dynamische Entwicklung des Integrationsprozesses kann man allenfalls aus dem objektiven Sachzwang schöpfen, der aus dem bereits erreichten Integrationsstand resultiert und dessen Wahrung weitere Schritte zwingend erfordert. Als Beispiel gilt die gemeinsame Währung, die Schritte in Richtung der echten Wirtschaftsunion erfordert. Die Gefahr der Überdehnung und des Auseinanderbrechens ist dann gegeben, wenn sich in der Union jene Kräfte durchsetzen, welche die europäische Union ohne Rücksicht auf Verluste möglichst rasch möglichst groß machen wollen und damit die Fortführung des Weges in Richtung einer zumindest föderalen Einheit zu versperren. Es wird die These vertreten, dass multinationale Staatengruppierungen, kontinentdeckende Reiche, in eine gefährliche, ihre Existenz in Frage stellende Phase treten, sobald sie erstens ein gewisses Maß territorialer Ausdehnung, zweitens einen bestimmten Grad an innerer Heterogenität, an innerer Divergenz überschreiten und drittens die institutionellen Strukturen und das Regelwerk, welche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sichern, der Herausforderung nicht mehr gewachsen sind. Die Europäische Union ist dieser Phase nahe. Tritt sie ein, beginnen Abstieg und Verfall. Die Verantwortlichen in der Union sollten sich der Lehre der Geschichte bewusst werden. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass der Beitritt der Türkei zu einer für die Europäische Union nicht verkraftbaren politischen und institutionellen Überdehnung führen und damit mittelfristig die Existenz der Union selbst gefährden würde. Vor allem die Entwicklung und Festigung einer europäischen Identität, die eine wesentliche Voraussetzung für die politische Vertiefung der Europäischen Union und damit für das Gelingen des großen europäischen Projektes sind, würde unmöglich gemacht. (ICG2)
In: Beiträge zur Sicherheitspolitik Bd. 5
World Affairs Online
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In: Beiträge zur Sicherheitspolitik Bd. 4
In: Grenzenlose EU: die Türkei und die Aushöhlung der politischen Union, S. 129-154
Die Verfasser zeigen, dass die Aufnahme der Türkei für die EU eine politische Überdehnung mit sich bringen würde, welche die Weiterentwicklung der politischen Union in Frage stellen und unmöglich machen würde. Der Beitritt der Türkei würde den Weg der Einigung Europas gefährden bzw. beenden. Dies wäre ein strategisches Großraumprojekt mit einem, wenn man will, europäischen, aber kaum noch geeinten Kern. Mit dem Einigungsprojekt "Europäische Union" hätte es kaum noch etwas zu tun. Der Preis für die türkische Mitgliedschaft ist daher gewaltig. Er ist nicht weniger als das Schicksal und die Existenz der Europäischen Union und Europas. Auch aus sicherheitspolitischer und strategischer Sicht gibt es praktisch kaum überzeugende Argumente für die Aufnahme der Türkei in die EU, aber viel Substantielles, das gegen den Beitritt spricht. Die Aufnahme der Türkei in die EU, so die Autoren, würde für die Union weder sicherheitspolitisch noch militärisch einen Sicherheitsgewinn bringen. Das Vorrücken der Grenzen der Union in den Nahen und Mittleren Osten wäre vielmehr für die EU eine eindeutige strategische und sicherheitspolitische Überdehnung mit zahlreichen von der EU derzeit kaum bewältigbaren Sicherheitsrisiken. Mittelfristig würde eine solche Politik auch zu einer Rivalität mit anderen wichtigen Akteuren in der Region, z.B. Russland, führen. In Richtung Türkei gibt es seitens der EU auch keinen sicherheitspolitischen Handlungsbedarf, denn die Sicherheit der Türkei ist bereits durch die NATO-Mitgliedschaft abgesichert. Es wird argumentiert, dass die EU ihre politische und sicherheitspolitische Agenda autonom bestimmen soll. Der Bestand und die Funktionsfähigkeit der bereits erweiterten Union müssen Vorrang vor ihrer weiteren Vergrößerung haben. Dem politischen Europa der Staaten und Bürger muss auch Vorrang vor der außenpolitischen Agenda einiger Mitgliedstaaten eingeräumt werden. (ICG2)
In: Beiträge zur Sicherheitspolitik Bd. 2
In: Egmont Paper, 24
Coelmont, J.: Europe's military ambition. - S. 5-10 Hougardy, P.: Permanent structured cooperation. - S. 11-14 Biscip, S.: Permanent structured cooperation for permanently capable ESDP. - S. 15-18 Algieri, F.: Permantent structured cooperation in the context of the flexibility debate : more intergovernmentalism than integration. - S. 19-22 Perruche, J.-P.: Permanent command and control structures for the EU. - S. 23-26 Hochleitner, E.: Permanent EU command and control structures : a capability deficit to be addressed. - S. 27-32 Brauss, H.: The future of defence planning : a NATO perspective. - S. 33-42 Strickmann, E.: Conference report. - S. 43-53
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