Vom Kriegs- zum Friedensrecht?: verhindert oder legitimiert das Recht die Anwendung von Gewalt?
In: Wissenschaft & Frieden: W & F, Volume 30, Issue 1, p. 7-10
Abstract
"Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis kurz nach dem Zweiten Weltkrieg vollzog sich eine große Transformation des Völkerrechts: die Transformation vom Kriegs- zum Friedensrecht. Kern dieser Entwicklung war die sukzessive Einschränkung des von den Staaten zuvor in Anspruch genommenen Rechts auf die Anwendung von Gewalt nach eigenem Ermessen (liberum ius ad bellum). Seit Oktober 1945 spricht die Charta der Vereinten Nationen ein allgemeines Gewaltverbot aus, das durch die Institutionalisierung der kollektiven Friedenssicherung flankiert wird und außer friedenssichernden Maßnahmen der UN nur eine Ausnahme vorsieht: die Selbstverteidigung. Dennoch ist es seither immer wieder zur nicht vom Sicherheitsrat autorisierten Anwendung von Gewalt oder ihrer Androhung gekommen, und zwar in einem Umfang, dass dadurch das allgemeine Erscheinungsbild der internationalen Beziehungen geprägt wird. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Ist die Transformation des Völkerrechts in ihren Anfängen stecken geblieben? Oder könnte es sogar sein, dass das Friedensvölkerrecht neue Möglichkeiten zur Legitimation einseitiger Gewalt bietet (Brock 2010)?" (Autorenreferat)
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German
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