Aufsatz(gedruckt)1992

Direkte Beteiligung in der repräsentativen Demokratie: Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene? ; Stellungnahme vor der Gemeinsamen Verfassungskommission

In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 21, Heft 4, S. 242-250

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Abstract

"Die Gemeinsame Verfassungskommission des Bundestages und des Bundesrates führte im Sommer 1992 eine Anhörung zum Themenkomplex 'Bürgerbeteiligung/ Plebiszite auch auf Bundesebene?' durch. Die Sachverständigen hatten dazu einen umfangreichen Fragenkatalog erhalten, der von der grundsätzlichen Frage ausging, ob es 'notwendig, zweckmäßig oder wünschenswert' sei, 'das System der parlamentarischen Demokratie durch erweiterte Möglichkeiten unmittelbarer Bürgerbeteiligung zu ergänzen und zu verstärken'. Der folgende Beitrag gibt in gekürzter Form die Stellungnahme des Autors vor der Kommission am 17. Juni 1992 wieder. Der Verfasser erblickt in der dreistufigen 'Volks- bzw. Bürgergesetzgebung', d.h. im direkten Initiativrecht (Volks- und Bürgerinitiative), in der Einleitung eines Volks- bzw. Bürgerbegehrens und in dem abschließenden Volks- bzw. Bürgerentscheid keine Schwächung oder gar Gefährdung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie. Die Elemente direkter Demokratie stellen in seiner Sicht vielmehr Instrumente dar, um die derzeit feststellbaren Defizite des parlamentarischen Systems (abnehmende Akzeptanz, Integrationsfähigkeit und Legitimationskraft' - Frage Nr. 3) zu korrigieren. Die Volksgesetzgebung wird so als 'Korrektiv' und als 'Frühwarnsignal' für die parlamentarische Gesetzgebung gesehen; sie stellt nicht den Primat des Parlamentarismus und der Parteien, wohl aber deren Monopol in Frage." (Autorenreferat)

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