Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2012

Politikberatung in Verfassungsreformen: Akteure, Verfahren und Besonderheiten

In: Politikberatung in Verfassungsreformen: Erträge des Symposiums des Dimitri-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an der FernUniversität in Hagen am 24. September 2010, S. 7-18

Abstract

Verfassungsreformen verlangen Generalistenwissen, wenn es um die Zusammenhänge einer Verfassungsordnung geht. Sie verlangen aber auch Spezialwissen, wenn Normen konkrete Politikfelder regeln. Generalisten wie Verfassungsjuristen, Politikwissenschaftler oder Finanzwissenschaftler, die sich mit Strukturen eines politischen Systems befassen, sind der Politik näher als Spezialisten, die sich etwa mit Wirkungen von Verfassungsnormen auf das Bildungswesen, auf die Steuerverwaltung oder die Arbeitsmarktpolitik befassen. Spezialisten wiederum stehen oft Interessengruppen nahe und werden durch diese instrumentalisiert. Auch dies verursacht potentielle Konflikte. Diese Besonderheiten machen Expertise notwendig, aber sie haben auch zur Folge, dass sich Experten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur Politik bewegen. Aussagen von Wissenschaftlern haben ein hohes Gewicht, aber Politiker fühlen sich in verfassungspolitischen Materien durchaus auch als fachlich kompetent und sind das auch. Beide Seiten können keinen Anspruch auf Wahrheit erheben, obgleich dieser Wissenschaftlern zugeschrieben wird. Experten aus Verbänden oder aus der Bürgerschaft äußern sich in der Regel in der Sprache von Politikern und bringen "praxisnahe" Kenntnisse ein. Sie unterliegen aber dem Verdacht der Interessenbindung. Hinzu kommt, dass Aussagen von Beratern immer auch Machtverteilungen betreffen und damit politische Interessen tangieren. Das macht Politikberatung in Verfassungsreformen zu einer besonders schwierigen und konfliktträchtigen Aufgabe. (ICB2)

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