Auf dem Weg zu einer wirksamen internationalen Strafgerichtsbarkeit: Eine Zwischenbilanz
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 333-338
ISSN: 0945-2419
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 333-338
ISSN: 0945-2419
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 5, S. 195-201
ISSN: 0029-859X
"Das Verhältnis von staatlichem und Völkerstrafrecht ist mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Völkermordprozeß gegen Nikola Jorgic, einen bosnischen Serbenführer (BGHSt 45, 64 ff.), unversehens in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung bestätigt, so liegt darin mehr als ein höchstrichterliches Votum für das Prinzip der Weltstrafrechtspflege. Die staatlichen Gerichte werden vielmehr zur effektiven Durchsetzung völkerrechtlich garantierter Mindeststandards in Sachen Menschenrechtsschutz in die Verantwortung genommen. Auf diese Weise kann die nationale Gerichtsbarkeit einen unverzichtbaren Beitrag zu - wenn auch erst im Ansatz greifbaren - Konstitutionalisierungsbestrebungen der Völkerrechtsgemeinschaft leisten." (Autorenreferat)
In: Grundlagen und Praxis des Steuerrechts 41
*Weitere Angaben Verfasser: Zielgruppen: Steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, Finanzverwaltung und -gerichtsbarkeit, Steuer-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Sportverbände, Sport- und Wirtschaftspresse
In: Zeitschrift für Afrikastudien: ZAST, Heft 6, S. 53-62
ISSN: 1013-8048
Der ai-Bericht über die Menschenrechtslage in Somalia gibt einen Überblick über menschenrechtswidrige Gewalt- und Willkürmaßnahmen insbesondere gegen politische Gefangene; er kritisiert, daß es neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Sondergerichtsbarkeit der "nationalen Sicherheit" mit eigenen Gerichten und Gesetzen gibt, und faßt die Stellungnahmen zusammen, die offizielle Vertreter Somalias gegenüber der Amnesty-Delegation zu den erhobenen Vorwürfen abgegeben haben. (DÜI-Hns)
World Affairs Online
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 52, Heft 4, S. 141-149
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Maecenata Actuell, Heft 42, S. 8-19
Der Beitrag erörtert die Installierung des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag 2002 aus der Perspektive der Nichtregierungsorganisationen (NROs). In einem ersten Schritt wird zunächst ein historischen Überblick über die Schaffung des IStGH gegeben, der mit der Haager Landkriegordnung aus dem Jahre 1907 beginnt. Der zweite Schritt beschäftigt sich mit der Leistung und Arbeitsweise der Nichtregierungsorganisationen in diesem Prozess. So sind die fünf wichtigsten Säulen der NRO-Arbeit (1) Prozessbeobachtung, (2) Kommunikationsarbeit, (3) Koordinierung, (4) Öffentlichkeitsarbeit sowie (5) die Organisation des Ratifikationsprozesses und die Aufklärung in vielen Ländern. In einem abschließenden dritten Schritt gilt das Hauptinteresse den aktuellen Probleme und der Rolle der Nichtregierungsorganisationen. Dazu gehören (1) die ablehnende US-Kampagne gegen den IStGH, (2) das System der Komplementarität des IStGH, also die universelle Jurisdiktion, (3) die Einbindung der Aggression als Verbrechen durch NROs sowie (4) die effektive Umsetzung der internationalen Strafverfolgung in nationalstaatlichen Rechtssystemen. (ICG2)
In: Aktuelle Analysen / BIOst, Band 9/1996
Am 2. Juni 1996 unterzeichneten die UdSSR und Nordkorea erstmalig eine Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Forstwirtschaft. Danach räumte die UdSSR Pjöngjang die Konzession zum Holzeinschlag im russischen Fernen Osten ein. Beschäftigt werden dabei nordkoreanische Arbeitskräfte, Moskau erhält als Bezahlung einen Teil des Holzes. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR wurde deutlich, daß den Norkoreanern faktisch exterritoriale Rechte eingeräumt worden waren. Sie unterhielten eine eigene Gerichtsbarkeit und eigene Gefangenenlager, die Arbeitsbedingungen waren zum Teil unmenschlich. Trotzdem verlängerte Moskau am 24. Februar 1995 diese Zusammenarbeit mit Nordkorea: unter verbesserten ökonomischen Bedingungen für Moskau und mit Einschränkung der exterritorialen Rechte für Nordkorea. Rußland benötigt das Holz für die eigene wirtschaftliche Entwicklung, und im Fernen Osten fehlt es an eigenen Arbeitskräften für diese Aufgabe. (BIOst-Mrk)
In: Journal für Konflikt- und Gewaltforschung: Journal of conflict and violence research, Band 4, Heft 2, S. 46-76
ISSN: 1438-9444
Antiterrorism legislation that has been drafted & enacted after September 11 (2001) certainly carries clear signs of coordination & convergence. Coordination & convergence have been pushed by precise demands voiced by the UN, the security council, & other international & supranational bodies. Moreover, antiterrorism legislation after 9/11 implements a program that was developed in the context of controlling transnational organized crime, money laundering, & illegal immigration in the 1980s & 1990s. Antiterrorism legislation is of a cross sectional nature as it is headed towards amendments not only of criminal law but also towards amending telecommunication law, immigration law, police law, etc. In substantial criminal law we find new offence statutes that penalize support of terrorist organizations & financing terrorism. In procedural law police powers have been widened while telecommunication providers are subject to prolonged periods of keeping data. Cooperation between police & intelligence agencies has been facilitated; the emergence of task force approaches that combine police, intelligence agencies, customs, immigration authorities, etc, is pointing also to the convergence of policies of prevention & repression. At large, antiterrorism legislation demonstrates the transformation of the formerly privileged status of politically & ideologically motivated violence into behavior deemed to be particularly dangerous & therefore eligible for increased penalties & incapacitation. Such transformation can be also understood as the emergence of an enemy type criminal law that is opposed to the version of criminal law that addresses citizens & with that treasures the salience of civil liberties. 49 References. Adapted from the source document.
In: Südost-Europa: journal of politics and society, Band 52, Heft 7/9, S. 325-340
ISSN: 0722-480X
Analyzes role of international judges in development of rule of law in Bosnia-Herzegovina.
In: Das geltende Seevölkerrecht in Einzeldarstellungen 14
In: Juristische Zeitgeschichte
In: Abt. 1, Allgemeine Reihe 2
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 16, S. 3-8
ISSN: 0479-611X
"Das Bundesverfassungsgericht gehört zu den wichtigsten Schöpfungen des Grundgesetzes. Als komplette Verfassungsgerichtsbarkeit, d.h. Gerichtsbarkeit im Bereich der Grundrechte, verfügt das Bundesverfassungsgericht über keinen Vorläufer in der deutschen Verfassungstradition. International wird das Bundesverfassungsgericht heute vielfältig als Vorbild für eine moderne Verfassungsgerichtsbarkeit verstanden. Verfassungsgerichtsbarkeit hat nicht nur die Stringenz der normativen Verfassung zu bewahren, sondern hat auch die Aufgabe, im Wandel der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Veränderungen im Verständnis des Verfassungsrechts behutsam aufzunehmen, nachzuzeichnen und zu artikulieren. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht in den wichtigsten Feldern seiner Rechtsprechung vielfältig gelungen. Daneben hat jede Verfassungsgerichtsbarkeit stets die politische Gratwanderung zwischen Verfassungspolitik und Verfassungsrecht, zwischen politischer Gestaltung und verfassungsrechtlicher Kontrolle von Legislative und Exekutive zu wahren. Im Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht diese Gratwanderung bestanden." (Autorenreferat)
In: Springer eBook Collection
1 Einleitung -- 2 Basisinformationen -- 2.1 Geographische Daten -- 2.2 Geschichtliche Daten -- 2.3 Staatsgefüge und politisches System -- 2.4 Bodenschätze -- 2.5 Bevölkerung -- 2.6 Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaftsordnung der UdSSR -- 2.7 Wirtschaft -- 2.8 Infrastruktur -- 3 Wirtschaftslage und Wirtschaftspolitik -- 3.1 Die sowjetische Wirtschaftsreform -- 3.2 Binnenwirtschaft -- 3.3 Außenwirtschaft -- 4 Rechtssystem und gesetzliche Grundlagen -- 4.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze und Gerichtsbarkeit -- 4.2 Spezifische Rechtsgrundsätze -- 5 Der Markt Sowjetunion -- 5.1 Informationsquellen -- 5.2 Marktsituation und Beschränkungen -- 5.3 Formen deutsch-sowjetischer Zusammenarbeit -- 6 Informationen zum Einsatz der Marketing-Instrumente -- 6.1 Kontrahierungspolitik -- 6.2 Leistungspolitik -- 6.3 Distributionspolitik -- 6.4 Kommunikationspolitik -- 6.5 Risiken und Risikopolitik -- 7 Praxis der Geschäftsabwicklung -- 7.1 Mentalität, Kontaktanbahnung, Geschäftsreisen -- 7.2 Verhandlungsführung -- 7.3 Markierung und Verpackung -- 7.4 Warenbegleitpapiere -- 7.5 Transportmöglichkeiten -- 7.6 Einfuhr- und Quotenbestimmungen -- 7.7 Zollbestimmungen und Zollverfahren -- 7.8 Allgemeines -- 8 Schlußbemerkung -- Stichwortverzeichnis.
In: Grundelemente der Weltpolitik, S. 294-319
Der Verfasser informiert über die Rechtsnatur und den Geltungsgrund des Völkerrechts, analysiert den Stellenwert der Souveränität im Völkerrecht, führt die Quellen und Arten des Völkerrechts auf und untersucht die Regelung der Staatsgebietsfrage durch das Völkerrecht. Die internationale Gerichts- und Schiedsgerichtsbarkeit, die im Völkerrecht vorgesehenen Sanktionen, das Kriegsverbot, die Neutralität und die humanitären Tendenzen des modernen Völkerrechts bilden weitere Schwerpunkte der Darstellung, die abschließend auf einige Besonderheiten der sowjetischen Völkerrechtsauffassung eingeht. (STR)
In: Springer
In: Rechtswissenschaft
Vor dem Hintergrund der dramatischen Veränderungen, denen die Europäische Union derzeit unterworfen ist, behandeln insgesamt 13 führende österreichische Autoren die in ihren jeweiligen Forschungsschwerpunkten aktuellen Fragen der europäischen Integration und geben einen repräsentativen Überblick über den Stand der österreichischen Europarechtsdoktrin. Von besonderer Bedeutung ist die im Band enthaltene erstmalige Erfassung aller Vertreter der Europarechtslehre in Österreich. Damit wird es allen an außeruniversitären Instituten einschlägig tätigen Fachkollegen und ausländischen Juristen ermöglicht, einen umfassenden Überblick über die Vertreter des Faches Europarecht in Österreich zu gewinnen. TOC:Aus dem Inhalt: Einführung.- Paradigmenwechsel im institutionellen Europarecht: Rechtsnatur der EU; Verfassungsfähigkeit der EU; EU und nationale Verfassung; Institutionelle Struktur der EU; Institutionenreform in der EU- Gerichtsbarkeit; Vollzug in der EU; Rechtsharmonisierung in der EU.- Paradigmenwechsel im materiellen Europarecht: Wettbewerbsrecht in der EU.- Paradigmenwechsel durch die Erweiterung der EU: Lehre und Forschung im Europarecht in Österreich
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