AKTUELL - Gewaltverhältnisse -- Rostock und die Folgen
In: Marxistische Blätter, Band 45, Heft 4, S. 4-6
ISSN: 0542-7770
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In: Marxistische Blätter, Band 45, Heft 4, S. 4-6
ISSN: 0542-7770
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 196, S. 147-155
Die Universalität der Menschenrechte gehört zu den allgemein akzeptierten Prinzipien des internationalen Rechts. Das trifft auch für die Auffassung zu, dass die Verteidigung dieser Rechte nicht länger ausschließlich eine innenpolitische Angelegenheit ist. Wer aber entscheidet, welche Art des "Exports" der Menschenrechte tolerabel ist? Kann akzeptiert werden, dass der "Export" der Menschenrechte ein ständiges Element der Außenpolitik der führenden Staaten des Westens geworden ist? Der Verfasser diskutiert die Widersprüche zwischen der Verteidigung der Menschenrechte einerseits und dem Recht anderer Staaten auf Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten andererseits. (ICEÜbers
In: NGOs im Spannungsfeld von Krisenprävention und Sicherheitspolitik, S. 113-125
"Der Beitrag möchte zeigen, dass dem Phänomen Friedensbewegung nicht beizukommen ist, wenn man sie nur in herkömmlichen Kategorien politisch-institutionalisierter Prozesse denkt. Dabei wird die Friedensbewegung als selbst sehr heterogen zusammengesetzter Teil der noch heterogeneren (neuen) sozialen Bewegungen aufgefasst. Diese Heterogenität drückt sich sowohl in der gegenwärtigen Vielfalt ihrer Organisationen und Initiativen als auch in der wechselhaften Verlaufsform der Bewegung seit dem Zweiten Weltkrieg aus und zeigt sich überdies in der Mannigfaltigkeit der von ihr besetzten Themen und Politikfelder. Mit dem Ende der Blockkonfrontation, insbesondere mit dem nach dem 11. September 2001 von George W. Bush ausgerufenen 'Krieg gegen den Terror', haben sich die Paradigmen der Weltpolitik und damit auch die Rahmenbedingungen der Friedensbewegung grundlegend verändert. Möglicherweise wurde sogar ein neuer 'Zyklus' der Bewegung eingeläutet. Abschließend soll die These begründet werden, dass die Wirksamkeit der Friedensbewegung nicht an kurzfristigen Erfolgen oder Misserfolgen, sondern an langfristigen politischen Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Bevölkerung zu messen sei. Auch wenn manche Befunde auf die Friedensbewegung in anderen Teilen der Welt zutreffen mögen, bleibt der Blick auf die deutsche, genauer: die Friedensbewegung der alten BRD gerichtet." (Autorenreferat)
In: Von der Verteidigung zur Intervention: Beiträge zur Remilitarisierung der internationalen Beziehungen, S. 7-16
Seit ca. 2003 arbeitet die Bundesrepublik an der Transformation der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee. Auch an der Transformation der NATO zu einem Bündnis mit globaler Ausrichtung ist Deutschland aktiv beteiligt. Nach den Beschlüssen von Istanbul 2004 und von Riga 2006 gibt es für die NATO kein "out of area" mehr. Damit ist die Gründungsurkunde der NATO, der Washingtoner Vertrag von 1949, worin das Einsatzgebiet der NATO in Art. 6 genau festgelegt wurde, außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Neuausrichtung der Bundeswehr auch mit dem geltenden Grundgesetz kaum vereinbar ist. Sie verstößt gegen Artikel 87a GG, wonach Streitkräfte nur zur Landesverteidigung aufgestellt werden dürfen. Die ständigen Einsätze "out of area" verstoßen gegen Artikel 26, der die Vorbereitung von militärische Interventionen in Mitgliedsstaaten der UNO unter Strafe stellt. Die deutsche Außenpolitik folgt für den Autor heute überholt geglaubten Prinzipien, die dem 19. und 20. Jahrhundert entstammt, als die Großmächte ihre wirtschaftlichen Interessen vornehmlich militärisch durchzusetzen versuchten. Heute kann jedoch als gesichertes Wissen gelten, dass die globalen Probleme der Menschheit wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ressourcialen Ursprungs sind und nur mit zivilen Mitteln gelöst werden können. (ICA2)
In: Krisenherd Naher und Mittlerer Osten: eine Region am Rande des Flächenbrands mit realistischer Friedensperspektive? ; Friedensbericht 2007, S. 170-187
Der Beitrag fragt nach der Kohärenz und Reichweite der EU-Außen- und Sicherheitspolitik in Bezug auf eine der konfliktreichsten Regionen der Welt und konzentriert sich hierbei auf den israelisch-palästinensischen Kernkonflikt sowie auf den israelisch-libanesischen Konflikt. 2006 war eines der dramatischsten Jahre in der ohnehin sehr dramatischen Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten. Großen Anteil daran hatten einmal die Zuspitzung des israelisch-palästinensischen Konflikts und zum anderen der israelische Krieg gegen Libanon. Die sich gleichzeitig verschärfende Rhetorik im Streit um das iranische Atomprogramm trug das ihre dazu bei, die Situation weiter anzuheizen. In alle drei Konfliktgeschehen ist die Europäische Union mit unterschiedlicher Intensität involviert, gehört doch der Nahe Osten zu den Regionen, die wegen ihrer geografischen Nähe, ihrer strategischen Bedeutung für die Energieversorgung, ihrer anhaltenden Gewaltstruktur und - vielleicht auch - wegen der besonderen Beziehungen einzelner EU-Staaten zu Israel für Europa von großer Bedeutung ist. Der Beitrag beschreibt zunächst die EU als politischen Akteur in diesem Konflikt, geht auf die Europäische Nachbarschaftspolitik als Sicherheitspolitik ein und analysiert die politische Entwicklung der EU-Politik von der Road Map zur Blockade. Abschließend betrachtet der Beitrag die EU-Politik in Bezug auf den Libanonkrieg 2006 und geht im Resümee auf das Verhältnis der EU zur USA ein. (ICB2)
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 27, Heft 53, S. 201-202
ISSN: 1420-0945
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 196, S. 147-155
ISSN: 0863-4890
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 24, Heft 4, S. 46-48
ISSN: 0947-3971
In: Wissenschaft & Frieden: W & F, Band 24, Heft 4, S. 46-48
"Im Geschacher um einen Einsatz der deutschen Marine vor den Küsten Libanons fällt viel Schatten auf die deutsche Außenpolitik. So war im Halbdunkel kursierender Gerüchte um die Formulierung von Einsatzangeboten der Bundesregierung und Einsatzanforderungen Libanons kaum noch zu erkennen, worin das politische Ziel und - vor allem - der humanitäre Ertrag für die vom Krieg betroffene libanesische Bevölkerung liegen. Man konnte den Eindruck gewinnen, die politische Klasse in Berlin handele nach dem Muster: Wenn die Politik mit ihrem Latein am Ende ist, überlässt sie das Denken dem Militär. Das Militär seinerseits hat sich ganz dem 'olympischen' Wahlspruch ergeben: 'Dabei sein ist alles'." (Autorenreferat)
In: Die Weltunordnung von Ökonomie und Krieg: von den gesellschaftlichen Verwerfungen der neoliberalen Globalisierung zu den weltumspannenden politischen Ansätzen jenseits des Casinokapitalismus, S. 188-204
Der Verfasser zeigt, dass die Warnungen vor einem hoch gerüsteten EU-Europa durchaus eine reale Grundlage haben: in dem Willen der Regierungen der EU, den USA auch in militärischer Hinsicht "auf gleicher Augenhöhe" gegenübertreten zu können, in der Größe der zusammengefassten Militärhaushalte der 25 EU-Staaten, in der beachtlichen Stellung der EU-Rüstungsindustrie auf den internationalen Waffenmärkten und in den zahlreich vorhandenen Rüstungsproduktionskapazitäten in den EU-Staaten. Die heute schon recht ansehnlichen europäischen Rüstungsanstrengungen werden auch von neutralen Beobachtern und Analytikern "von außen" in der Regel ernster genommen bzw., höher bewertet als in Deutschland. Die europäische Rüstungsindustrie spielt, so der Autor, in der Weltliga der Waffenschmiede zwar nicht die erste Geige, hat aber in vielerlei Hinsicht ein gewichtiges Wort mitzureden. Einschätzungen, welche die europäische Rüstungsindustrie fast nur noch mitleidsvoll in der Vergangenheitsform erwähnen, haben sich selbst überlebt. Es wird argumentiert, dass der europäischen Rüstungsindustrie erstens die wieder ansteigenden Militärhaushalte der EU-Staaten entgegenkommen, die von der Industrielobby seit langem gefordert wurden. Zum zweiten befinden sich die meisten europäischen Armeen, insbesondere die deutsche Bundeswehr, auf dem Weg der Transformation von Verteidigungsarmeen zu Interventionsstreitkräften, die einer in großen Teilen neuen und neuartigen Ausrüstung, Bewaffnung und Logistik bedürfen. Drittens muss die Neuaufstellung und Ausrüstung europäischer Eingreiftruppen und der so genannten Battle Groups in Betracht gezogen werden. Viertens gibt es einen großen Umstrukturierungsbedarf bei Streitkräften und Bewaffnung der Neumitglieder der EU, die allerdings zu einem guten Teil im Rahmen der NATO und zu Gunsten US-amerikanischer Rüstungslieferanten verlaufen wird. Eine offene Frage bleibt, was aus den Rüstungsbetrieben und Beschäftigten in den mittel- und osteuropäischen Staaten wird. (ICG2)
In: Europa und die Dynamik der globalen Krise: Friedensbericht 2006 ; Ergebnisse der State-of-Peace-Konferenz 2006, S. 31-54
Mit dem Nein der Franzosen und Niederländer bei zwei Referenden ist mit dem Verfassungsprozess auch die EU in eine Krise geraten. Die Ablehnung des Verfassungsvertrags in den beiden Ländern hatte viele Gründe. Dass dabei die im Verfassungsentwurf enthaltenen Bestimmungen zur weiteren Militarisierung der EU eine entscheidende Rolle gespielt haben, ist für den Autor zweifelhaft, da der öffentliche Diskurs dieses Thema weitgehend ausgespart hat. Eher sind die Ängste um die in der Verfassung vorgesehenen wirtschaftlichen Deregulierungen und Privatisierungsabsichten zu Buche geschlagen. Auch die Begeisterung für das neoliberale Projekt hat ihren Zenit überschritten und ist endgültig einer breiten Ernüchterung und tiefen Verunsicherung gewichen. Der Beitrag geht nach einem kurzen Abriss über den Stand des Ratifizierungsverfahrens der Frage nach, ob der "Tod der Verfassung" - sollte er wirklich endgültig sein - auch das Ende aller ihrer umstrittenen Inhalte bedeutet, oder ob auch ohne Verfassung die einmal eingeschlagene Politik bruchlos fortgeführt wird. Dabei interessiert vor allem der Aspekt der Militarisierung der EU. Der Autor fragt hier, warum das "Herzblut der politischen Klasse so sehr am EU-Verfassungsvertrag hängt, dass verschiedene Regierungen und zuletzt auch das EU-Parlament eine Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses vorgeschlagen haben". Die Antwort lautet für den Autor: Ein ratifizierter Verfassungsvertrag legt den weiteren Weg der EU auf Jahre, wenn nicht gar auf Jahrzehnte fest. Die einschlägigen außen- und sicherheitspolitischen Artikel und Bestimmungen machen aus der EU zwar keinen europäischen Staat, aber definitiv eine Militärmacht. Eine Rückkehr zur Zivilmacht ist damit auf lange Sicht versperrt. (ICA2)
In: Marxistische Blätter, Band 44, Heft 1, S. 7
ISSN: 0542-7770
In: Marxistische Blätter, Band 42, Heft 6, S. 67-75
ISSN: 0542-7770
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 22, Heft 2, S. 54-56
ISSN: 0947-3971
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 16, Heft 2, S. 8
ISSN: 0939-8058